Die Verlängerung gilt für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit Schutzstatus oder dauerhafter Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine, die in Deutschland gemeldet sind und über einen ...
S. d. Abs. 1 Nr. 5 besteht in den Fällen des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG; denn hiernach gilt der Aufenthalt als erlaubt für Ausländer, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, ohne einen ...
Die Partei fordert in einem Antrag, über den die Zeitungen der Mediengruppe Bayern berichten, "den Spurwechsel für gut integrierte syrische Staatsangehörige in die Aufenthaltstitel für Fach ...