Auf der nachfolgend eingestellten Seite können Sie unter „Ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland“ unter „Haager Apostille“ erfahren, ob Ihre Urkunde mit einer ...
Die „Haager Apostille“ ist ein Vermerk nach einem bestimmten Muster, festgelegt im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5.
Sie können eine Vorbeglaubigung oder Apostille für Dokumente des Landgerichts Hamburg oder für durch ein Hamburger Notariat beglaubigte Dokumente, die für das Ausland bestimmt sind erhalten. Echtheit ...