765 Absatz 1 BGB) Wenn die Eltern nun eine Bürgschaft für ihr Kind ausstellen, sind sie die Bürgen. Zahlt das Kind die Miete nicht, müssen also die Eltern dafür aufkommen. Dies gilt laut dem ...
Allerdings kann die Haftung beschränkt werden. Eine Bürgschaft zu übernehmen, ist nicht ohne Risiko. Denn Bürgen übernehmen die finanzielle Verantwortung für fremde Schulden. Und dafür ...
Nach § 551 Abs. 1 BGB darf eine Sicherheit das Dreifache einer Monatsmiete nicht übersteigen. Diese Vorschrift gilt auch für die Bürgschaft. Leistet der Bürge eine unbeschränkte Bürgschaft, so kann er ...
Dagegen erstreckt sich die Bürgenhaftung grundsätzlich nicht auf solche Verpflichtungen, die sich aus einem nach Übernahme der Bürgschaft geschlossenen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter ...